Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, entfällt für private Haushalte ab 2024 die Umsatzsteuer.

Das bedeutet, dass keine Förderanträge mehr gestellt werden müssen. Betroffen von dieser Regelung sind PV-Anlagen (inkl. Zubehör, Speicher und Installation) mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Beispielrechnungen und weitere Infos auf www.energie-noe.at.