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Elektroaltgeräte

Mit 13. August 2005 wurde die WEEE-Richtlinie der EU wirksam. Diese schreibt verpflichtend eine getrennte Sammlung von Elektronikschrott vor. Gleichzeitig wurde die Abgabe der Elektro- und der Elektronikaltgeräte für den Endverbraucher kostenlos.

Alle Brunnerinnen und Brunner können ihre zu entsorgenden Elektrogeräte kostenlos während der Öffnungszeiten im Abfallsammelzentrum abgeben.

Da Elektroaltgeräte wieder verwertbare sowie zum Teil auch gefährliche Stoffe enthalten, erfolgt die Sammlung in verschiedenen Kategorien. Aus diesem Grund können sie auch nicht der Sperrmüllsammlung zugeführt werden.

Was sind Elektroaltgeräte?
Im Prinzip sämtliche Geräte, die mit Strom, Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden. Die Sammlung erfolgt in den Kategorien

  • Bildschirmgeräte (Computerbildschirme, Notebooks, TV-Geräte etc.)
  • Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilber- und Natriumdampflampen)
  • Hinweis: Die Lampen können auch beim Händler zurückgegeben werden
  • Elektro-Großgeräte (mit einer Seitenkante >50 cm, z. B. E-Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen etc.)
  • Elektro-Kleingeräte (z. B. Bohrmaschinen, Bügeleisen, Radios etc.)
  • Kühlgeräte (z. B. Kühlschränke, Klimageräte etc.)