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Verordnungen & Richtlinien


Bauen & Wohnen

  • Amtliche Urkunde von Brunn am Gebirge vom 23.09.2022. Enthält Nummer, verantwortliche Person und Referenznummern. Das Dokument befasst sich mit Abfallwirtschaftsverordnungen, die die Beschreibung von Abfallwirtschaftsgebäuden und -gebühren beinhalten. Die Gemeinde Brunn am Gebirge hat diese Verordnungen erlassen.
    Abfallwirtschaftsverordnung
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat in seiner Sitzung am 06.12.2017, TOP 11.3, folgendes beschlossen: Kanaleinmündungsgebühren (Kanaleinführungs-, Ergänzungs- und Sonderabgaben) und Kanalnutzungsgebühren nach Maßgabe der Bestimmungen des NO Kanalgesetzes 1977 erhoben. § 1: Der Einheitssatz für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben für die Einmündung in den öffentlichen Mischwasserkanal wird gemäß § 3 Abs. 3 des NO Kanalgesetzes 1977 mit 17,55 Euro festgesetzt. § 2: Gemäß § 6 Abs. 2 des NO Kanalgesetzes 1977 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von 20.632.332,00 Euro und eine Gesamtlänge des Mischwasserkanalnetzes von 43.488,00 Metern zugrunde gelegt.
    Kanalabgabenordnung
  • Die Gemeinderatssitzung in Brunn am Gebirge hat am 05.12.2019 beschlossen, die Ablösegebühr für das gesamte Gemeindegebiet auf 790,00 € festzusetzen, gemäß § 38 der NO Bauordnung 2014. Die Ablösegebühr ist eine einmalige Gemeindegebühr, die dem Eigentümer eines Grundstücks im Gemeindegebiet gewährt wird, wenn das letzte verbleibende Grundstück verkauft wird.
    Verordnung Aufschließungsabgabe
  • Amtlicher Bescheid vom 02.10.2020. Der Gemeinderat von Brunn am Gebirge hat am 01.10.2020 beschlossen, bestimmte Grundstücke von der Baugenehmigung zu befreien. Der Bescheid enthält spezifische Grundstücksnummern und Details.
    Verordnung Bausperre Altlast N87 11104 17 20
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat in seiner Sitzung am 23.09.2021, TOP 13.13, folgende Verordnung beschlossen: Bauvorschriften der Marktgemeinde Brunn am Gebirge.
    Verordnung Bebauungsbestimmungen
  • Amtliche Verordnung der Marktgemeinde Brunn am Gebirge vom 17.12.2015. Der Bürgermeister erlässt die Regelung für die Beseitigung von eingelagerten Waldmaterialien für das Entfernen und Aufbewahren von Kraftfahrzeugen, die ohne Kennzeichen auf öffentlichem Gut in der Marktgemeinde Brunn am Gebirge abgestellt werden. Die Verordnung gilt für Straßen, die als Autobahnen, Bundesstraßen oder Landesstraßen klassifiziert sind. Die Entfernungs- und Lagerkosten trägt der Besitzer.
    Verordnung KFZ ohne Kennzeichen Entfernen und Aufbewahren
  • Die Gemeinde Brunn am Gebirge hat eine Spielplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 42 der NO Bauordnung 2014 genehmigt. Der Zuschuss beträgt 500.000 Euro. Die Gewährung ist abhängig davon, dass der Bau eines Spielplatzes nicht möglich ist.
    Verordnung Spielplatz-Ausgleichsabgabe
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    Verordnung Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat am 16.04.2015, TOP 9.5 beschlossen. Die Verordnung für das gesamte Gemeindegebiet von Brunn am Gebirge ist auf 15.000,00 € festgesetzt. Eigentümer können einen Parkplatztausch beantragen, wenn der Bau von Parkplätzen nicht möglich ist.
    Verordnung Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat beschlossen, die Wasserversorgungs- und Kanalgebühren in der Marktgemeinde Brunn am Gebirge zu erhöhen. Die Entscheidung wurde in der Sitzung am 26.06.2025 getroffen. Wasserversorgungs- und Kanalgebühren werden erhöht. Kontaktinformationen sind angegeben.
    Wasserabgabenordnung
  • Der Bürgermeister der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat am 20.01.2026 auf Grund des § 8 Abs. 1 des Wasserleitungsschlussgesetzes 1978, LGBl.6951 i.d.g.F., im Einvernehmen mit der NO Landesregierung verordnet: Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Brunn am Gebirge. Versorgungsbereich: Ried Bachleiten. Parzellen aufgelistet.
    Wasserleitungsordnung

Gemeindewohnungen

  • Das Bild zeigt ein formales Dokument mit dem Titel 'Burgschaftserklarung'. Es handelt sich um eine Erklärung in Bezug auf einen Wohnungsmietvertrag, die eine Adresse in 2345 Brunn am Gebirge erwähnt. Es wird die Verpflichtung zur Zahlung der Miete erklärt, wenn das monatliche Einkommen 1.500 Euro für drei aufeinanderfolgende Monate übersteigt. Das Dokument enthält Unterschriftenfelder für beide beteiligten Parteien.
    Bürgschaftserklärung
  • Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen in der Marktgemeinde Brunn am Gebirge, 'Punktesystem'. 1. Allgemeines. 1.0 Geltungsbereich - sachlich. Die gesetzlichen Richtlinien gelten für die Vergabe von Gemeindewohnungen, die im Eigentum der Marktgemeinde Brunn am Gebirge stehen und für die Mietverträge zwischen der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und den Mietern abgeschlossen werden. 2.0 Geltungsbereich - persönlich. Voraussetzung für die Anerkennung als Wohnungssuchende/r und Ausschlussgründe. 2.1 Um als Wohnungssuchende/r im Sinne dieser Richtlinien anerkannt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Volljährigkeit.
    Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen

Interessentenbeitrag

  • Das Bild enthält ein Inhaltsverzeichnis des Tourismusgesetzes 2023, das Abschnitte zu Begriffsbestimmung, Zielen, Tourismusakteuren, regionalen Tourismuszielen und Finanzbestimmungen enthält.
    NÖ Tourismusgesetz 2023

Kurzparkzone

  • Die Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brunn am Gebirge vom 11.07.2022 über die Gebietsabgrenzung in der Wolfholzsiedlung (Gebietsabgrenzung Wolfholz - GebAbGV Wolfholz). Die Verordnung erlaubt Anwohnern oder Leasingnehmern von Fahrzeugen mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 kg das Parken in dem angegebenen Bereich.
    Gebietsabgrenzungsverordnung Wolfholz
  • Eine Verordnung vom 11.07.2022 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brunn am Gebirge legt eine Kurzparkzone in der Wolfholzsiedlung (Kurzpark-zonenverordnung Wolfholz - KzPkV Wolfholz) fest. Diese Verordnung basiert auf dem Straßenverkehrsgesetz von 1960.
    Verordnung Gebührenfreie Kurzparkzone Wolfholz

Sonstige

  • Formular für Gebietsabgrenzungsverordnung Wolfholz. Felder umfassen Neuantrag, Bestellnummer, Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, Adresse, Kfz-Kennzeichen, E-Mail und Kontrollkästchen für Wohnsitz, ständige Tätigkeit und Fahrzeugbesitzer oder Mieter.
    Antrag auf Ausnahmegenehmigung Kurzparkzone Wolfholz
  • Das Dokument ist ein Inventarformular der Gemeinde Marktgemeinde Brunn am Gebirge. Es enthält Abschnitte für Objektadresse, aktuellen und gewünschten Inventarstatus sowie Anmerkungen. Es gibt Tabellen für verschiedene Arten von Gegenständen, einschließlich Biotonne, Altpapier und verschiedene Sets. Es hat auch Abschnitte für Notizen und Kommentare.
    Erhebungsblatt Müllgefäße
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    Hundeabmeldung
  • Das Bild zeigt ein Formular zur Hunderegistrierung. Es werden Angaben wie Anschrift des Besitzers, Name, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail, Verwendungszweck, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Besitzdauer, besondere Merkmale und Mikrochip-Nummer angefordert. Es werden auch die EDV-Nummer und Mikrochip-Nummer des Hundes abgefragt.
    Hundeanmeldung
  • Das Dokument ist ein Formular zur Meldung einer Adressänderung in Deutschland. Es enthält Abschnitte für persönliche Angaben, vorherige und aktuelle Adressen sowie Kontaktdaten. Das Formular fragt auch nach Gründen für den Umzug und bietet Platz für Unterschriften.
    Meldezettel
  • Dieses Formular beantragt einen Strafregisterauszug. Es enthält Abschnitte für Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und frühere Familiennamen. Es gibt auch Abschnitte für bevorzugte Dokumente und ausstellende Behörden.
    Strafregisterauszug
  • Das Dokument ist ein Anmeldeformular für das Sozialzentrum. Es fordert persönliche Informationen, Kontaktdaten und Einkommensnachweise der letzten drei Monate an. Die Adresse für die Anmeldung ist angegeben.
    Wohnungsansuchen Sozialzentrum

Vereine

  • Das Dokument mit dem Titel 'Brunn am Gebirge' beschreibt Richtlinien für Zuschüsse zu Gemeindeverbänden. Die Richtlinien unterstützen Verbandsaktivitäten, allgemeine Zuschüsse und spezifische Projektzuschüsse. Der Bürgermeister entscheidet gemeinsam mit einem Vertreter der beiden stärksten Parteien jährlich über Zuschüsse. Zuschüsse sind Geldbeiträge für bestimmte Zwecke ohne marktwirtschaftlichen Ertrag. Ausgeschlossen von diesen Richtlinien sind: gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, politische Parteien, Umweltorganisationen, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und bestehende Vereinbarungen. Ausgeschlossen sind auch Vereine oder Organisationen, denen Brunner Bürger keine Mitgliedschaft gewähren können bzw. die nicht in den Genuss der Verbandszuschüsse fallen.
    Richtlinien Vereinsförderungen

Kontakt

    • Franz Anderle-Platz 1, 2345 Brunn am Gebirge, AUT
    • gemeinde@brunnamgebirge.gv.at
    • +43 2236 316010
    • Geschlossen

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