Aktuell gültige Regelungen

aktuelle Regelungen – geplante Lockerungen ab 5. März 2022
Rechtliches

Teststraße im BRUNO geschlossen

Aufgrund der fehlenden Nachfrage hat die Teststraße im BRUNO am 30. Dezember 2021 ihre Pforten geschlossen.
Sie können sich kostenlos in Apotheken testen lassen. Auf https://apotheken.oesterreich-testet.at müssen Sie sich registrieren und können sich dann für die nächstgelegene Apotheke anmelden.Neu ist, dass auch in allen Spar-Filialen PCR-Gurgeltest abgeholt und wieder abgegeben werden können. Weitere Infos und Registrierung auf .

Eingeschränkter Zutritt zum Gemeindeamt

Zur Vermeidung von Personenansammlungen und Wartezeiten wird dringend geraten, vor Zutritt zum Gemeindeamt telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Beim Betreten des Amtshauses ist eine FFP2-Maske zu tragen und die Hände sind unbedingt zu desinfizieren.

Handy-Signatur am Gemeindeamt aktivieren

Gerne können Sie die Handy-Signatur  im SIB aktivieren lassen. Bitte vereinbaren Sie unter Tel. 02236/31 601-100 einen Termin und vergessen Sie nicht einen gültigen Lichtbildausweis (Signatorin/Signator muss das 14. Lebensjahr vollendet haben) sowie Ihr Mobiltelefon mitzubringen. Auf diesem muss bereits die App für die Handysignatur installiert sein sowie eine Fingerprint- oder Gesichtserkennung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie bereits zu Hause das Antragsformular ausdrucken und ausfüllen.
Weitere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie auf www.handy-signatur.at.

Impfzertifikate als Nachweis auf Papier ausgedruckt erhalten Sie in allen Apotheken. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre e-card und einen Lichtbildausweis.
Im SIB haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich ein Impfzertifikat als Nachweis auf Papier im SIB ausdrucken zu lassen. Bitte vereinbaren Sie auch in diesem Fall unter Tel. 02236/31 601-100 einen Termin und bringen Sie Ihre e-card und einen Lichtbildausweis mit.

Linksammlung

Förderung des Landes NÖ für Kinderbetreuung

Die Corona-Situation stellt für Familien auch in der Kinderbetreuung eine enorme Belastung dar. Wenn Sie Fragen zu einer Fördermöglichkeit für die Nachmittagsbetreuung Ihres Kindes im Hort oder in der Volksschule haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kasteiner DW 105 oder Frau Kurz DW 102. Die Richtlinien und Antragsformulare des Landes NÖ finden Sie hier.

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