Im Mai sind es zwei Jahre, seit die Verordnung zum ersten Abschnitt der Kurzparkzone Wolfholzsiedlung in Kraft getreten ist.

In diesem Zeitraum wurden rund 400 Ausnahmegenehmigungen in Form einer Aufklebevignette für die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung erteilt. Da die Gültigkeit des Bescheides und somit der Vignette auf zwei Jahre begrenzt ist, ist es notwendig, in der nächsten Zeit einen neuen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung zu stellen. Wie bereits bei der Einführung der Kurzparkzone, ist dies mittels Onlineformular (siehe QR-Code) sowie auch analog per im SIB aufliegenden oder auf www.brunnam- gebirge.at verfügbaren Antragsformularen möglich. Die Kosten bleiben im Vergleich zum Einführungszeitpunkt unverändert.

Unsere Kolleginnen und Kollegen sind bemüht, Ihre Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen er- suchen wir Sie jedoch, mit einer Bearbeitungsdauer von rund einem Monat zu rechnen.

 

Foto: Gemeinde/Karin Sterlé