Heizkostenzuschuss

Beziehende von Ausgleichszulagen erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig EUR 150 pro Haushalt. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Brunn. Einreichungen müssen bis spät. 31. März 2026 erfolgen. Später eingelangte Ansuchen kön­nen nicht berücksichtigt werden. Die Antragsformu­lare liegen im SIB auf. Beizulegen ist dem jeweiligen Ansuchen der Nachweis über den Bezug der Aus­gleichszulage.

Antragsformulare und Richtlinien finden Sie auf www.brunnamgebirge.at/service/foerderungen.

 

Weihnachtszuwendung

Die Gemeinde gewährt Beziehenden erhöhter Fa­milienbeihilfe eine Weihnachtszuwendung in Höhe von EUR 20 pro Kind im Kalenderjahr für jeden Mo­nat, in dem erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzungen sind, dass die Person, für die eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, und der/die Erziehungsberechtigte ihren Hauptwohn­sitz in Brunn haben. Die Person, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, darf nicht älter als 21 Jahre sein. Eine weitere Voraussetzung ist die EWR-Staatsbürgerschaft. Das monatliche Familien-Nettoeinkommen (exkl. Familienbeihilfe) darf für drei Personen nicht mehr als EUR 2.500 betragen. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um EUR 300. Nachweise sind dem Antrag beizulegen. Antragsfrist: bis 28. November 2025. Einreichung ab sofort möglich.