Mit Sommerbeginn fällt auch der Startschuss für die Befüllung zahlreicher Pools.
Wir möchten im Zuge dessen darauf hinweisen, dass die Wasserentnahme aus Hydranten nur in Ausnahmefällen erlaubt und kostenpflichtig ist.
Nicht genehmigte Wasserentnahmen (ohne Abstimmung mit dem Wasserwerk) stellen einen Wasserdiebstahl dar sowie eventuell auch eine Sachbeschädigung.
Diese werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Die Menge des entnommenen Wassers wird aufgrund der Leckage-Überwachung geschätzt und dem Verursacher verrechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.