Wasserentnahme aus Hydranten
Hydranten sind Teil der öffentlichen Wasserversorgung und dienen primär der Löschwasserentnahme im Brandfall. Die Wasserentnahme aus Hydranten ist grundsätzlich nur der Feuerwehr und dem Wasserwerk erlaubt. Die Nutzung von Hydranten für private Zwecke, wie z. B. das Befüllen von Pools oder Bewässerung, Verwendung durch Baufirmen, ist nicht gestattet.
Das selbstständige Öffnen verplombter Hydranten sowie von Straßenventilen und Wasserschiebern bedeutet einen unerlaubten Eingriff in die Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Brunn am Gebirge als kritischer Infrastrukturbetreiber und birgt Versorgungs- und Hygienerisiken, deren rechtliche Folgen (Schadenersatz, etc.) schwerwiegend sein können. Darüber hinaus kann eine unsachgemäße Bedienung von Hydranten zu Schäden an der Wasserversorgungsanlage führen und die Löschwasserversorgung beeinträchtigen.
Nicht genehmigte Wasserentnahmen (ohne Abstimmung mit dem Wasserwerk) stellen einen Wasserdiebstahl dar und können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.