Sträucher und Bäume, die aus Ihrem Garten auf den Gehsteig oder die Straße reichen, müssen geschnitten werden.
Einige Sträucher, Bäume, Hecken und dergleichen ragen weit auf öffentliche Wege und Straßen. Sie versperren nicht nur die Sicht, sondern sich auch gefährlich für große LKWs wie z. B. jenen der Firma Saubermacher, die beim Entleeren der Mistkübel daran hängen bleibt.
Für ein sicheres Brunn ersuchen wir gemäß § 91 der StVO, alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, ihre Sträucher, Bäume und Hecken so zu schneiden, dass Gehsteige und Straßen ungehindert benutzbar sind.
Im Sinne eines guten und sicheren Miteinanders bedanken wir uns schon jetzt für Ihre Mithilfe!


