Gemäß Geflügelpestverordnung ist jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel oder Vögeln binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Ausgenommen sind Heimvögel, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und ohne Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden.
Anzeigepflicht bei Verdacht auf HPAI
Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung. Hochempfänglich für diese Tierseuche sind Hühner, Enten, Gänse und viele andere Vogelarten. Das Virus ist auf Säugetiere und auch auf den Menschen übertragbar (Zoonose). Schützen Sie sich und ihre Tiere!
- Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen
- Liste der Gemeinden, die sich in einem Risikogebiet befinden
- aktuell geltendes Bundesgesetzblatt
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