Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit Stichtag 18. November 2022 in NÖ einen Hauptwohnsitz hatten.

Wo darf ich wählen?
Grundsätzlich müssen Sie Ihr Wahlrecht in jener NÖ Gemeinde ausüben, in der Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind. Sind in dieser Gemeinde mehrere Wahlsprengel, so müssen Sie in Ihrem Wohnsitzwahlsprengel wählen. Brunn am Gebirge ist in vierzehn Wahlsprengel eingeteilt. Mittels Wahlkarte können Sie in allen Wahllokalen in Brunn am Gebirge am Wahltag wählen. Alle Informationen dazu sind in der Wählerverständigungskarte, die Sie per Post zugesandt bekommen.

Wann darf ich wählen?
Am Wahlsonntag, 29. Jänner 2023, in der Zeit von 7 bis 16 Uhr.

Was mache ich, wenn ich zu diesem Zeitpunkt verhindert bin?
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich im Gemeindeamt – letztmöglicher Zeitpunkt Freitag, der 27. Jänner 2023, 12 Uhr. Bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen (Achtung Ausweispflicht!).
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, 25. Jänner 2023, 24 Uhr, entweder unter wahlkartenantrag.at oder mit dem entsprechenden Abschnitt der Wählerverständigungskarte (Wahlinformation), die Sie etwa Anfang Jänner 2023 per Post zugestellt bekommen.

Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte sowie die Übergabe an Dritte bekommen Sie im Bürgerservice als auch unter www.brunnamgebirge.at/service/digitale-amtstafel.

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Ihre Briefwahlkarte muss bis spätestens 29.01.2023 um 6:30 Uhr bei der Marktgemeinde Brunn am Gebirge einlagen!

Die Abgabe einer Briefwahlkarte am Wahltag ist von 7:00 Uhr bis zum Wahlende um 16:00 Uhr ausschließlich nur in jenem Wahlsprengel möglich, in dem der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Abgabe in einem Briefkasten oder einer anderen Stelle ist unzulässig und darf nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung.

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