Die Gemeinde beteiligt sich ab 2024 an der Aktion der Caritas, die Personen mit geringem Einkommen kostenlosen Eintritt zu Kulturveranstaltungen gewährt.

Mit dem Kulturpass erhalten Menschen mit geringem Einkommen österreichweit freien Eintritt zu zahlreichen Kulturveranstaltungen. Der Kulturpass gilt längstens ein Jahr ab Ausstellungsdatum, ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Die zuständige Stelle für die Ausstellung eines solchen Passes ist die Caritas St. Pölten, Hasnerstraße 4, 3100 St. Pölten, Tel. 02742/844 50 oder E-Mail info@stpoelten.caritas.at.

Personen, die im Besitz eines Kulturpasses sind, haben für Veranstaltungen freien Eintritt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Es handelt sich um eine Veranstaltung der Gemeinde.
  • Kulturpassbesitzerinnen und -besitzer müssen sich mindestens drei Tage vor dem Tag der Veranstaltung im Veranstaltungsreferat für eine Karte anmelden. Die Karte wird dann, sofern noch Plätze vorhanden sind, an der Abendkasse hinterlegt.
  • Pro Veranstaltung werden maximal vier Karten für Kulturpassbesitzerinnen und -besitzer in der 2. Kategorie reserviert.

Künftig werden alle Kulturveranstaltungen der Gemeinde, bei denen ein Kulturpass anerkannt wird, gekennzeichnet sein. Die Aktion beginnt ab 1. Jänner 2024.