NÖ gewährt Beihilfen für Menschen in Not.

Das Land Niederösterreich vergibt über gemeinnützige Beihilfenstiftungen einmal jährlich finanzielle Unterstüt­zungen an besonders bedürftige Personen, die unver­schuldet in Not geraten sind. Eine Beihilfe kann einmal pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen im Amt der NÖ Landesregierung prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

Voraussetzungen:

  • nachgewiesene Bedürftigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien

Infos zur Antragsberechtigung, Richtlinien und Antrags­formulare finden Sie auf www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Beihilfen.html.