NÖ gewährt Beihilfen für Menschen in Not.
Das Land Niederösterreich vergibt über gemeinnützige Beihilfenstiftungen einmal jährlich finanzielle Unterstützungen an besonders bedürftige Personen, die unverschuldet in Not geraten sind. Eine Beihilfe kann einmal pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen im Amt der NÖ Landesregierung prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe. Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.
Voraussetzungen:
- nachgewiesene Bedürftigkeit
- österreichische Staatsbürgerschaft
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien
Infos zur Antragsberechtigung, Richtlinien und Antragsformulare finden Sie auf www.noe.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Beihilfen.html.


