Seit 1. Juli 2022 werden aufgrund von EU-Vorgaben alle Heizungsanlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen sowie die Ergebnisse ihrer periodischen Überprüfungen in einer eigenen Anlagendatenbank des Landes elektronisch erfasst. Nähere Infos dazu finden Sie auf www.energie-noe.at/anlagendatenbank.

Die Datenaufnahme erfolgt durch den zuständigen Rauchfangkehrer im Rahmen der Errichtung, des Tausches einer Anlage oder deren periodischer Überprüfung. Periodische Überprüfungen finden im Regelfall jährlich als Überprüfungs- und Kehrtermin (§ 17 NÖ Feuerwehrgesetz 2015) sowie alle 10 Jahre als feuerpolizeiliche Beschau (§ 15 NÖ Feuerwehrgesetz 2015) statt.

Vom jeweiligen Termin werden die Eigentümerinnen/Eigentümer oder Nutzungsberechtigten vom zuständigen Rauchfangkehrer rechtzeitig (spätestens zwei Monate vor Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau, spätestes zwei Wochen vor dem Kehrtermin) verständigt. Bei Wohnhausanlagen erfolgt dies in der Regel durch Aushang am schwarzen Brett, bei Einfamilienhäusern finden Sie den nächsten Kehrtermin auf der letzten Rechnung des Rauchfangkehrers.

Wir bitten Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit, die Termine einzuhalten oder rechtzeitig um einen Ersatztermin beim Rauchfangkehrer zu bitten. Wer eine vorgeschriebene Überprüfung nicht durchführen lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden muss.

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