Elektronische Zustellung behördlicher Schreiben
Das digitale Amt (www.oesterreich.gv.at) bietet eine Vielzahl an Online-Services. Unter anderem können Sie auf den Posteingang für die elektronische Zustellung behördlicher Schreiben zugreifen. Dies gilt z. B. auch für die Vorschreibung der Hundeabgabe Ihrer Gemeinde. Die Verständigung per E-Mail gilt als Zustellung. Das Öffnen einer Zustellung in „Mein Postkorb“ gilt als Abholung.
Es gibt zwei Arten der Zustellung:
- Zustellungen mit Zustellnachweis sind ähnlich zu RSa-/RSb-Briefen. Sie gelten am ersten Werktag, nachdem die Verständigung an Ihre E-Mail-Adresse übermittelt wurde, als zugestellt. Das Schriftstück gilt spätestens mit der Abholung als zugestellt.
- Zustellungen ohne Zustellnachweis gelten als zugestellt, sobald sie in „Mein Postkorb“ für Sie verfügbar sind.
Um sich online ausweisen und die digitalen Services nutzen zu können, ist eine Anmeldung über Austria ID notwendig. Durch das digitale Angebot haben Sie die Möglichkeit, Behördengänge zu reduzieren und somit Zeit zu sparen.


