Elektronische Zustellung behördlicher Schreiben

Das digitale Amt (www.oesterreich.gv.at) bietet eine Vielzahl an Online-Services. Unter anderem können Sie auf den Posteingang für die elektronische Zustellung be­hördlicher Schreiben zugreifen. Dies gilt z. B. auch für die Vorschreibung der Hundeabgabe Ihrer Gemeinde. Die Verständigung per E-Mail gilt als Zustellung. Das Öffnen einer Zustellung in „Mein Postkorb“ gilt als Abholung.

Es gibt zwei Arten der Zustellung:

  • Zustellungen mit Zustellnachweis sind ähnlich zu RSa-/RSb-Briefen. Sie gelten am ersten Werktag, nachdem die Verständigung an Ihre E-Mail-Adresse übermittelt wurde, als zugestellt. Das Schriftstück gilt spätestens mit der Abholung als zugestellt.
  • Zustellungen ohne Zustellnachweis gelten als zuge­stellt, sobald sie in „Mein Postkorb“ für Sie verfügbar sind.

Um sich online ausweisen und die digitalen Services nut­zen zu können, ist eine Anmeldung über Austria ID not­wendig. Durch das digitale Angebot haben Sie die Möglichkeit, Be­hördengänge zu reduzieren und somit Zeit zu sparen.