Registrierung, Anmeldung und Hundeabgabe im Überblick

Für das Halten von Hunden in der Marktgemeinde Brunn sind bestimm­te Registrierungs-, Anmelde- und Ab­gabepflichten zu beachten. Seit Jänner 2010 müssen alle in Öster­reich gehaltenen Hunde verpflichtend mit einem Microchip gekennzeichnet und in der sogenannten Heimtierdatenbank https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at registriert wer­den. Der Zugriff auf die Datenbank ist mittels ID Austria oder Handy-Signa­tur möglich.

Zusätzlich ist jeder Hund bei der Marktgemeinde Brunn anzumel­den. Die Anmeldung des Hundes kann sowohl online als auch persön­lich im Bürgerservice (SIB) erfolgen. Die An- und Abmeldeformulare ste­hen auf www.brunnamgebirge.at/formulare zur Verfügung.

Für die Anmeldung sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential
  • Nachweis der erweiterten Sachkunde zur Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential

Die Hundeabgabe ist für Hunde ab dem vollendeten dritten Lebensmo­nat zu entrichten. Die Höhe der Ab­gabe richtet sich nach der Art des Hundes. Für Nutzhunde (z. B. Blindenführerhunde) beträgt die jähr­liche Abgabe EUR 6,54. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde gemäß §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetzes sind jährlich EUR 150 zu bezahlen. Für alle übrigen Hunde gilt eine Abgabe von EUR 60 pro Jahr für den ersten Hund und EUR 80 für jeden weiteren Hund.

Bitte beachten Sie: Die Hundeabgabe ist innerhalb eines Monats nach Er­werb des Tieres zu entrichten. Nähere Infos auf der Seite Verordnungen und Richtlinien sowie auf der Seite Hundeabgabe.