Registrierung, Anmeldung und Hundeabgabe im Überblick
Für das Halten von Hunden in der Marktgemeinde Brunn sind bestimmte Registrierungs-, Anmelde- und Abgabepflichten zu beachten. Seit Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde verpflichtend mit einem Microchip gekennzeichnet und in der sogenannten Heimtierdatenbank https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at registriert werden. Der Zugriff auf die Datenbank ist mittels ID Austria oder Handy-Signatur möglich.
Zusätzlich ist jeder Hund bei der Marktgemeinde Brunn anzumelden. Die Anmeldung des Hundes kann sowohl online als auch persönlich im Bürgerservice (SIB) erfolgen. Die An- und Abmeldeformulare stehen auf www.brunnamgebirge.at/formulare zur Verfügung.
Für die Anmeldung sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential
- Nachweis der erweiterten Sachkunde zur Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential
Die Hundeabgabe ist für Hunde ab dem vollendeten dritten Lebensmonat zu entrichten. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Art des Hundes. Für Nutzhunde (z. B. Blindenführerhunde) beträgt die jährliche Abgabe EUR 6,54. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde gemäß §§ 2 und 3 des NÖ Hundehaltegesetzes sind jährlich EUR 150 zu bezahlen. Für alle übrigen Hunde gilt eine Abgabe von EUR 60 pro Jahr für den ersten Hund und EUR 80 für jeden weiteren Hund.
Bitte beachten Sie: Die Hundeabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erwerb des Tieres zu entrichten. Nähere Infos auf der Seite Verordnungen und Richtlinien sowie auf der Seite Hundeabgabe.


