Bauen & Wohnen
Durch seine günstige Lage am Rande der Großstadt ist Brunn am Gebirge zu einem beliebten Wohnort geworden. Wünsche der verschiedensten Ansprüche können hier erfüllt werden. Vom Eigenheim am Brunner Berg in ruhiger Lage bis hin zur Wohnung im Ortskern mit allen Anbindungen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und kleinen Nahversorgern bietet sich ein breites Spektrum an Wohnmöglichkeiten an.
Der ständig steigende Zuwachs erfordert die Einhaltung und strenge Prüfung der bestehenden Vorschriften, bzw. ist laufend eine Erweiterung und Überarbeitung dieser erforderlich, um die gute Wohnqualität zu erhalten. Für individuelle Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen das Team des Bauamtes zur Verfügung.
Die Abteilung Bauen, Wohnen & Infrastruktur, bestehend aus dem Bauamt sowie den dazugehörigen Außenstellen Wasserwerk und Altstoffsammelzentrum, steht Ihnen bei individuellen Anliegen und Fragen zu Themen rund um das Bauen und Wohnen in Brunn am Gebirge gerne zur Verfügung.
Bauamt
Das Bauamt der Marktgemeinde Brunn am Gebirge ist mit Anliegen betreffend des Bau- und Raumordnungsrechts, der Feuerpolizei, der Abfallwirtschaft sowie der Infrastruktur im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und von Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung betraut.
Wasserwerk
Das Wasserwerk der Marktgemeinde Brunn am Gebirge ist hauptsächlich für die Sicherstellung der Wasserversorgung zuständig, um für ein sauberes und sicheres Trinkwasser zu garantieren.
Hierbei übernimmt es zahlreiche Aufgaben wie die Wartung und Instandsetzung der wasserführenden Einrichtungen, die Messung der Qualität des Wassers, die Bereitstellung einer Rufbereitschaft für Gebrechen oder den Wasserzählertausch. Weiters berät Sie das Wasserwerk bei der Errichtung einer Wasserzuleitung.
Altstoffsammelzentrum
Das Alstoffsammelzentrum der Marktgemeinde Brunn am Gebirge ist für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zuständig.
Die entsorgten Abfälle werden durch die Mitarbeiter des Altstoffsammelzentrums fachgerecht zwischengelagert und gesammelt, sodass diese abschließend über dafür konzessionierte Entsorgungsfirmen entsorgt werden können.