Förderungen
Dach- und Fassadenbegrünung
Gefördert werden sowohl neu errichtete als auch bereits bestehende Objekte.
Wenn die Gesamtfördermittelt des Jahres verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel.
Kostenbeitrag für KIGA-Nachmittagsbetreuung
Kostenbeitrag für die Ganztagsvolksschule
Musikunterrichtförderung
Brunner Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten eine Förderung für den Musikunterricht, der in der Musikschule Brunn-Maria Enzersdorf nicht angeboten wird
Gemeindegeförderter Personalkredit
Wirtschaftsförderung
Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge unterstützt Lebensmittelhandel- und Nahversorgungsbetriebe wenn diese Kleinunternehmen oder EPUs sind mit einer Bestandsicherungsförderung und einer Investitionsförderung.
Heizkostenzuschuss
Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulagen erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig EUR 150 pro Haushalt. Voraussetzung für die Gewährung ist der Hauptwohnsitz in Brunn am Gebirge. Die Einreichungen müssen bis spätestens 31. März 2027 erfolgen.
Wir bitten um Verständnis, dass später eingelangte Ansuchen nicht mehr berücksichtigt werden können. Die entsprechenden Antragsformulare liegen im SIB auf. Beizulegen sind dem jeweiligen Ansuchen der Nachweis über den Bezug der Ausgleichszulage.
Weihnachtszuwendung
Die Gemeinde gewährt Bezieherinnen und Beziehern erhöhter Familienbeihilfe eine Weihnachtszuwendung in Höhe von EUR 20 pro Kind im Kalenderjahr für jeden Monat, in dem erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass die Person, für die eine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, und der Erziehungsberechtigte bzw. die Erziehungsberechtigte ihren Hauptwohnsitz in Brunn haben. Die Person, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, darf nicht älter als 21 Jahre sein. Eine weitere Voraussetzung ist die EWR-Staatsbürgerschaft. Das monatliche Familien-Nettoeinkommen (exklusive Familienbeihilfe) darf für drei Personen nicht mehr als EUR 2.500 betragen. Für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um EUR 300. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag Nachweise beizulegen sind.
Anträge auf Gewährung der Weihnachtszuwendung müssen bis spät. 27. November 2026 eingereicht werden. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.
Heizkostenzuschuss Land NÖ
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/26 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Anträge können bis 31. März 2026 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie auf www.noe.gv.at.
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2025/2026 mit den Einkommenshöchstgrenzen (Brutto) für 2026.
NÖ Kinderbetreuungsförderung
Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder durch Tagesmütter/-väter, in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen oder NÖ Horten betreuen lassen.
NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung
Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder unter 3 Jahren durch Tagesmütter/-väter oder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen betreuen lassen.
NÖ Stiftungsstipendien
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen.