Werden bei einer Beerdigung in einem Zuge mehrere Leichen oder Urnen beigesetzt, so wird für jede weitere Leiche
€ 496,00, für jede weitere Urne oder Aschenkapsel € 254,00, verrechnet.
Die Beerdigungsgebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren beträgt die Hälfte der vorgenannten Gebühren.
Für Beerdigungen ab 14:00 Uhr wird ein Beerdigungszuschlag von € 220,00, ab 15:00 Uhr ein Zuschlag von € 330,00 und abl 6:00 Uhr ein Zuschlag von € 440,00 verrechnet. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen finden keine Begräbnisse statt.
Enterdigungsgebühren
Für die Enterdigung (Exhumierung) einer Leiche ist eine Enterdigungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr (§ 4). Soferne die Enterdigung in einem Zuge erfolgt, beträgt die Enterdigungsgebühr für die zweite und die folgenden Leichen das Eineinhalbfache der Beerdigungsgebühr (§ 4).
Erfolgt eine Enterdigung (Exhumierung) mehrerer Leichen in einem Zuge in einer Erdgrabstelle mit Eindeckung (blinde Grüfte) oder in einer sonstigen Grabstelle mit Eindeckung, so wird die Beerdigungsgebühr nach § 4 (jeweilige Beerdigungsgebühr mit Eindeckung) nur für die erste Leiche verrechnet. Für die zweite und die folgenden Leichen wird die jeweilige Gebühr ohne Eindeckung verrechnet.