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Verordnungen & Richtlinien

Ein Holzregal mit antiken Büchern gefüllt. Einige Titel sind sichtbar, darunter 'Miscellanea' und 'Sklaverei'. Weiche Beleuchtung hebt die Bücher hervor.

Bauen & Wohnen

  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat in seiner Sitzung am 22.09.2022, TOP 14.1, aufgrund der Bestimmungen des § 17, Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017) und der §§ 23 und 28 NO Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NO AWG 1992) i.d.f. LGB1. 46/2022 verordnet:
    Abfallwirtschaftsverordnung
  • Der Gemeinderat von Brunn am Gebirge hat am 06.12.2017 beschlossen, eine Abgabe für die Anschlüsse an öffentliche Mischwasserkanäle zu erheben. Der Einheitssatz beträgt €17,55 gemäß §3 Abs. 3 des NO Kanalgesetzes 1977.
    Kanalabgabenordnung
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat beschlossen, die Ablösesumme für das gesamte Gemeindegebiet auf €1.100,000 festzusetzen. Dies gilt für die Ablösesumme für Bauland.
    Verordnung Aufschließungsabgabe
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat am 01.10.2020, TOP 13.4, beschlossen, für Teile des Gemeindegebiets der Marktgemeinde Brunn am Gebirge eine Bausperre zu erlassen. Gemäß § 35 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015, wird für bestimmte Grundstücke eine Bausperre erteilt.
    Verordnung Bausperre Altlast
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat in seiner Sitzung am 26.03.2026, TOP 13.6, folgendes beschlossen: VERORDNUNG § 1 Allgemeines Gemäß § 35 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014), LBGI. Nr. 3/2015, in der derzeit geltenden Fassung, wird für Teile des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Brunn am Gebirge eine Bausperre erlassen. § 2 Bereich der Bausperre Die Bausperre umfasst alle innerhalb des Baulandes (Bauland-Wohngebiet, Bauland-Kerngebiet, Bauland-Agrargebiet) gelegenen Grundstücke.
    Verordnung Bausperre gesamtes Gemeindegebiet
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat in seiner Sitzung am 23.09.2021, TOP 13.13, beschlossen: §1 Bauvorschriften der Marktgemeinde Brunn am Gebirge. I. Abschnitt: Allgemeine Bauvorschriften. 1. Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland.
    Verordnung Bebauungsbestimmungen
  • Der Gemeinderat von Brunn am Gebirge hat am 04.12.2025, TOP 13.6 beschlossen. Das gesamte Gemeindebudget für Brunn am Gebirge ist auf 800.000 € festgesetzt.
    Verordnung Spielplatzausgleichsabgabe
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat in seiner Sitzung am 04.12.2025, TOP 13.4, beschlossen, die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge auf 26.490,00 Euro festzusetzen. Eigentümer von Gebäuden oder Grundstücken können eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge beantragen.
    Verordnung Stellplatz Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat am 04.12.2025, TOP 13.5 beschlossen, gemäß § 41 der NO Bauordnung 2014 (NO BO 2014), LGBI. Nr. 1/2015, Fahrradstellplätze für das gesamte Gemeindegebiet einzurichten. Die Stellplatzgebühr beträgt €3.050,00.
    Verordnung Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat am 26.06.2025 beschlossen, die Wasserversorgungsgebühren und Wasserentgelte zu erhöhen. Die Entscheidung erfolgte gemäß dem Gemeindewasserversorgungsgesetz 1978.
    Wasserabgabenordnung
  • Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Brunn am Gebirge vom 20.01.2026 zur Festlegung einer Wasserversorgungsverordnung. Adressen und Parzellennummern sind aufgelistet. Kontaktinformationen und ein Bankkonto sind angegeben.
    Wasserleitungsordnung

Sonstige

  • Ein Formular für Gebietsabgrenzungsverordnung. Es hat Abschnitte für persönliche Angaben, Wohninformationen und Fahrzeugdetails. Das Formular enthält Optionen für Wohnadresse und Fahrzeugtyp. Das Formular ist leer und bereit zum Ausfüllen.
    Antrag auf Ausnahmegenehmigung Kurzparkzone Wolfholz
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    Erhebungsblatt Müllgefäße
  • Der Gemeinderat von Brunn am Gebirge erließ eine Verordnung basierend auf dem NO Hundeabgabegesetzes 1979, LBGI. 3702-9. Hundebesitzer müssen eine Jahresgebühr zahlen: €6,54 für normale Hunde, €150,00 für gefährliche Hunde und €60,00 für jeden weiteren Hund über zwei. Die Gebühr ist bis zum 15. Februar jeden Jahres fällig. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
    Hundeabgabe
  • Das Bild zeigt ein Formular mit dem Titel 'Abmeldeblatt für die Hundeabgabe'. Es ist ein Dokument zur Abmeldung eines Hundes gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz von 1979. Das Formular enthält Abschnitte für die Angaben des Besitzers, die Informationen des Hundes und eine Erklärung zur Richtigkeit der Angaben.
    Hundeabmeldung
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    Hundeanmeldung
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge hat am 22. September 2022 beschlossen, Hundeauslaufzonen im Ortsbereich KG Brunn am Gebirge gemäß § 9 Abs. 1 NO Hundehaltegesetz zu schaffen. Hunde müssen gemäß § 8 Abs. 3 NO Hundehaltegesetz an Orten gemäß Abs. 5 an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
    Hundeauslaufzonen
  • Formular zur Anmeldung eines ausländischen Partners, das nach Familienname, Namen, Geburtsdatum, Familienstand, anerkannter Kirche oder Gemeinschaft, Geburtsort, Zivilstand und Adressdetails fragt.
    Meldezettel
  • Das Dokument ist mit 'NO Tourismusgesetz 2025' betitelt und enthält ein Inhaltsverzeichnis. Abschnitt 1 definiert Begriffe und Ziele. Abschnitt 2 beschreibt Tourismusakteure. Abschnitt 3 behandelt regionale Tourismusorganisationen. Abschnitt 4 befasst sich mit der Finanzierung der Tourismusakteure.
    NÖ Tourismusgesetz 2023
  • Dieses Bild ist ein Formular zur Beantragung einer Bescheinigung. Es fragt nach persönlichen Informationen und Arten von Bescheinigungen. Es gibt Kontrollkästchen zur Auswahl der Bescheinigungsart. Abschnitte für Familienname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Geschlecht und Dokumente sind vorhanden. Das Formular enthält auch einen Bereich für zusätzliche Informationen.
    Strafregisterauszug
  • Das Dokument legt die Bestattungsgebühren gemäß dem Bestattungsgesetz 2007 fest. Es listet verschiedene Bestattungsarten und die damit verbundenen Kosten auf, einschließlich Familiengräber, Urnengräber und Urnen oder Urnen mit Asche. Die Gebühren reichen von €968,00 bis €854,00.
    Tarifblatt Grabräumungstarif
  • Ein Anmeldeformular für das Sozialzentrum, das persönliche Daten, Kontaktdaten und Einkommensnachweise anfordert. Eine E-Mail-Adresse wird für Anfragen angegeben.
    Wohnungsansuchen Sozialzentrum

Vereine

  • Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge unterstützt Vereine zum Zweck des Gemeinwohls. Dies umfasst die Förderung der Tätigkeit von Vereinen (Basissubventionen), Förderungen zum Vereinsjubiläum (Jubiläumssubventionen) als auch die Subvention von bestimmten näher definierten Aktivitäten oder Anschaffungen (Projektsubvention).
    Richtlinien Vereinsförderungen

Kontakt

  • Franz Anderle-Platz 1, 2345 Brunn am Gebirge, AUT
  • gemeinde@brunnamgebirge.gv.at
  • +43 2236 316010
  • Geschlossen

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