Seitens der Gemeinde möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ (= personalisierte Anforderungskarte) zugestellt.
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie Ihre Wahlkarte rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at beantragen.
Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte so früh wie möglich! Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, 22. Jänner 2025, 24 Uhr, bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten sichergestellt ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12 Uhr gestellt werden. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12 Uhr möglich. Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 haben Sie die Möglichkeit, bei der persönlichen Antragsstellung Ihrer Wahlkarte direkt im Gemeindeamt zu wählen.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Januar 2025, eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.
Wahllokale
Grundsätzlich müssen Sie Ihr Wahlrecht in jener Gemeinde ausüben, in der Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind. Brunn am Gebirge ist in vierzehn Wahlsprengel eingeteilt. Ihr Wahllokal entnehmen Sie bitte der Wählerverständigungskarte, die Sie per Post zugesandt bekommen.
ACHTUNG – Folgendes Wahllokal wurde geändert: Sprengel 3 wurde vom Naturfreundeheim in das Josefsheim, Leopold Gattringer-Straße 42, verlegt.