• Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Sie können für die oben angeführten Volksbegehren im Zeitraum vom 31. März bis einschließlich 7. April im SIB Ihre Stimme abgeben.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Für alle anderen ist eine Eintragung im SIB wie folgt möglich:

  • Montag, 31. März, von 8 bis 20 Uhr
  • Dienstag, 1. April, von 8 bis 16 Uhr
  • Mittwoch, 2. April, von 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 3. April, von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag, 4. April, von 8 bis 16 Uhr
  • Samstag, 5. April, geschlossen
  • Sonntag, 6. April, geschlossen
  • Montag, 7. April, von 8 bis 18 Uhr

Eine Eintragung für eines von den oben angeführten Volksbegehren ist auch online mittels „Handy-Signatur“ bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (7. April, 20 Uhr) möglich.