„ECHTE Demokratie – Volksbegehren“
„Beibehaltung Sommerzeit“
„GIS Gebühren NEIN“
„BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“
„Unabhängige JUSTIZ sichern“
„Lieferkettengesetz Volksbegehren
„NEHAMMER MUSS WEG“

Sie können für die oben angeführten Volksbegehren im Zeitraum vom 17. bis einschließlich 24. April 2023 im SIB Ihre Stimme abgeben.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Für alle anderen ist eine Eintragung im SIB wie folgt möglich:
Montag, 17. April 2023, von 8 bis 20 Uhr,
Dienstag, 18. April 2023, von 8 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 19. April 2023, von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 20. April 2023, von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 21. April 2023, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 22. April 2023, geschlossen
Sonntag, 23. April 2023, geschlossen
Montag, 24. April 2023, von 8 bis 18 Uhr.

Eine Eintragung für die oben angeführten Volksbegehren ist auch online mittels „Handy-Signatur“ bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023) 20:00 Uhr möglich.

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