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Wasserwerk

Wasserwerk

Liechtensteinstraße 54

02236377002

wasserwerk@brunnamgebirge.gv.at

Brunn verfügt über drei Hochbehälter in denen das kostbare Nass gespeichert wird. Beliefert werden wir vom Triestingtaler Wasserleitungsverband, von der EVN und von Wiener Wasser, auch das Wasser unserer Scheibenbrunnenquelle wird eingespeist. Dadurch dass die Gemeinde derzeit drei Versorger hat, ist höchste Versorgungssicherheit gewährleistet, der Netzdruck im System beträgt zwischen 3 und 6 Bar.

Insgesamt 4.500 m3 Trinkwasser (entspricht 4,5 Millionen Liter) sind in unseren drei Hochbehältern gespeichert. Die Desinfektion erfolgt besonders schonend mittels UV-Licht. Die Qualität unseres Wassers wird vierteljährlich überprüft, die letzten Prüfberichte finden Sie rechts im Downloadbereich.

Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist der Tausch der Wasserzähler, welcher im Rhythmus von fünf Jahren erfolgt. Im Schnitt werden rund 650 Zähler pro Jahr getauscht. Bitte beachten Sie, dass die Wasserzähler und die angebrachten Plomben nicht entfernt werden dürfen!

Bei einem Gebrechen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Notfallnummer. Sollten Sie eine Frage zu Ihrer Abrechnung haben, steht Ihnen der GVA zur Verfügung. Das Team des Wasserwerkes ist Montag bis Donnerstag, jeweils von 7 bis 15 Uhr sowie am Freitag von 7 bis 11:30 Uhr erreichbar.

Wasserentnahme aus Hydranten

Hydranten sind Teil der öffentlichen Wasserversorgung und dienen primär der Löschwasserentnahme im Brandfall. Die Wasserentnahme aus Hydranten ist grundsätzlich nur der Feuerwehr und dem Wasserwerk erlaubt. Die Nutzung von Hydranten für private Zwecke, wie z. B. das Befüllen von Pools oder Bewässerung, Verwendung durch Baufirmen, ist nicht gestattet.

Das selbstständige Öffnen verplombter Hydranten sowie von Straßenventilen und Wasserschiebern bedeutet einen unerlaubten Eingriff in die Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Brunn am Gebirge als kritischer Infrastrukturbetreiber und birgt Versorgungs- und Hygienerisiken, deren rechtliche Folgen (Schadenersatz, etc.) schwerwiegend sein können. Darüber hinaus kann eine unsachgemäße Bedienung von Hydranten zu Schäden an der Wasserversorgungsanlage führen und die Löschwasserversorgung beeinträchtigen.

Nicht genehmigte Wasserentnahmen (ohne Abstimmung mit dem Wasserwerk) stellen einen Wasserdiebstahl dar und können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.