Bei einer persönlichen Antragstellung einer Wahlkarte im Gemeindeamt (bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr) haben Sie aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 nun die Möglichkeit, gleich direkt vor Ort zu wählen.
Bei einer persönlichen Antragstellung einer Wahlkarte im Gemeindeamt (bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr) haben Sie aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 nun die Möglichkeit, gleich direkt vor Ort zu wählen.