Trotz Pandemie werden im kommenden Jahr wieder feuerpolizeiliche Beschauen durchgeführt. Die Durchführung ist im NÖ Feuerwehrgesetz verpflichtend festgehalten und wird nicht von der Gemeinde sondern vom Rauchfangkehrer durchgeführt. Selbstverständlich wird sich Ihr Rauchfangkehrer vor dem Termin rechtzeitig bei Ihnen ankündigen.

Ziel der feuerpolizeilichen Beschau ist, Bauwerke umfassend auf ihre Brandsicherheit zu überprüfen und bei Vorliegen von Mängeln oder Zuständen, welche die Brandsicherheit gefährden, deren Behebung oder Beseitigung zu veranlassen. Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Richtlinie des Landes Niederösterreich.