Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Ablagern von Müll sowie von Grün- und Rasenschnittgut auf öffentlichem Gut verboten ist.
Besonders entlang der Bachböschung der Brunnerbergstraße ergibt sich, resultierend aus Starkregenereignissen, ein großes Problem an der Rechenanlage Pöllangraben, da das Einlaufgitter durch die Ablagerungen verstopft wird und der Abfluss in den Kanal nicht mehr möglich ist.