Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen. Beihilfen werden nur gewährt, sofern die Gesamtschadenssumme abzüglich allfälliger Ansprüche gegen Dritte (z.B. Versicherung, Schadenersatz) mindestens EUR 1.000,00 beträgt.
Anfragen zu Anträgen von Hochwassergeschädigten werden vom Bauamt bearbeitet. Bitte senden Sie Anfragen mit Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten an die E-Mail-Adresse bauamt@brunnamgebirge.gv.at.
Detaillierte Informationen zur Katastrophenbeihilfe finden Sie auf https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html.