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Sonntag, 5. Februar 2012
Die vielen Gesichter von Brunn
THEMEN

Die Rezeptgebühr beträgt 2012 € 5,15

befreit sind
a) Personen, deren monatliches Nettoeinkommen
€    814,82 (Alleinstehende) bzw. 
€ 1.221,68 (Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften)
nicht übersteigen, sowie

 

b) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen und deren monatliche Nettoeinkünfte 
€    937,04 (Alleinstehende) bzw.
€ 1.404,93 (Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften)
nicht übersteigen, sind auf Antrag von der Entrichtung der Rezeptgebühr zu befreien

 

Die o. g. Beträge erhöhen sich für jedes Kind um EUR 125,72.


Service-Entgelt für die e-Card

Höhe des Service-Entgelts pro Jahr: € 10,-


Pflegegeldstufen ab 1. Jänner 2012

Stufe 1

€    154,20

Stufe 2

€    284,30

Stufe 3

€    442,90

Stufe 4

€    664,30

Stufe 5

€    902,30

Stufe 6

€ 1.260,00

Stufe 7

€ 1.655,80

INFOS

Richtsätze für Ausgleichszulagen

ab 1. Jänner 2012

für Alleinstehende

   814,82

für Ehepaare

1.221,68

Erhöhung für jedes Kind

   125,72

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