Zurück zur Startseite
Sonntag, 5. Februar 2012
Die vielen Gesichter von Brunn
SERVICE
THEMEN

AK-Bildungsbonus

Zuschuss von € 100,-- für die berufliche Fort- und Weiterbildung für das Kursprogramm der AK NÖ

http://noe.arbeiterkammer.at


Brunner Bildungsbeitrag

Zuschuss für die berufliche Fort- und Weiterbildung

Antrag "Brunner Bildungsbeitrag" pdf Datei (70 kb)

Richtlinien

 


Bildungsbeihilfe (ehemals Studienbeihilfe)

SchülerInnen einer allgemein- bzw. berufsbildenden höheren Schule (ab vollendeter Schulpflicht)

Richtlinien.

 


Grundsteuerbefreiung

Nach den Bestimmungen des NÖ Wohnungsförderungsgesetz kann nach Fertigstellung des Wohnhauses um eine teilweise Grundsteuerbefreiung angesucht werden (gültig für Wohnungen und Gebäude, welche bis 31.12.2010 fertiggestellt wurden).

Grundsteuerbefreiung

pdf Datei (51 kb)

Nach oben


Hundeführschein

Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge gewährt seit 1. Jänner 2007, HundebesitzerInnen, die in Brunn mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und mit ihrem Hund den Hundeführschein ablegen, eine einmalige Förderung von € 20 je Hund gemäß beil. Richtlinie.


Kindergartenbesuch außerhalb NÖ

Gefördert werden Brunner Kinder, die einen Kindergarten außerhalb Niederösterreichs besuchen.

 

Antrag / Förderungsvoraussetzungen


gemeindegeförderter Personalkredit

Richtlinie zur Gewährung von gemeindegeförderten (zinsbegünstigen) Personalkrediten

gemeindegeförderter Personalkredit

pdf-Datei (33 kb)


Semesterticket

Förderung von Fahrten zum Studienort
Antrag für Brunner StudentInnen              Richtlinien


Wirtschaftsförderung

Die bisher unter „Modernisierungskredit“ bestehenden Richtlinien zur Förderung der Brunner Wirtschaft wurden mit 23.9.2009 neu definiert.

 

Unterstützung bei Firmenneugründung


Heizkostenzuschuss NÖ 2011/2012

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in der Höhe von € 130,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann bis 30. April 2012 im SIB beantragt werden.

Antrag                       Richtlinien


Weihnachtszuwendung und Heizkostenzuschuss

Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge unterstützt Bezieherinnen und Bezieher erhöhter Familienbeihilfe, die ihren Hauptwohnsitz in Brunn am Gebirge haben, einmal jährlich mit einer Weihnachtszuwendung. Da die Höhe des Betrages jährlich neu angepasst wird, erfolgt eine Beschlussfassung im Gemeinderat. Jeweils im Zeitrahmen von Oktober bis November finden Sie an dieser Stelle den genauen Betrag der Weihnachtszuwendung, die Einreichfrist sowie weitere Informationen.


Wohnbauförderung

Wohnbauförderung - Niederösterreich

Land NÖ

 

Wohnbauförderung „Sicheres Wohnen“

Land NÖ 


HOME|SUCHE|INHALT|KONTAKT|IMPRESSUM|ANMELDEN/REGISTRIEREN|NEWSLETTER
Copyright © 2006-2012 Marktgemeinde Brunn am Gebirge
Webdesign & Production by WEBtivation