Öffnungszeiten SIB-Servicestelle:  

Montag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch von 7 bis 14 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kontakt:  

Tel.: 02236 / 316 01 - 0
Fax: 02236 / 316 01 - 39
SIB: 02236 / 316 01 - 100

Email:   gemeinde@brunnamgebirge.gv.at


Förderungen

AK-Bildungsbonus

Zuschuss von € 100,-- für die berufliche Fort- und Weiterbildung für das Kursprogramm der AK NÖ

http://noe.arbeiterkammer.at


Brunner Bildungsbeitrag

Zuschuss für die berufliche Fort- und Weiterbildung

Antrag "Brunner Bildungsbeitrag" pdf Datei (70 kb)

Richtlinien

 


Bildungsbeihilfe (ehemals Studienbeihilfe)

SchülerInnen einer allgemein- bzw. berufsbildenden höheren Schule (ab vollendeter Schulpflicht)

Richtlinien.

 


Grundsteuerbefreiung

Nach den Bestimmungen des NÖ Wohnungsförderungsgesetz kann nach Fertigstellung des Wohnhauses um eine teilweise Grundsteuerbefreiung angesucht werden (gültig für Wohnungen und Gebäude, welche bis 31.12.2010 fertiggestellt wurden).

Grundsteuerbefreiung

pdf Datei (51 kb)

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Hundeführschein

Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge gewährt seit 1. Jänner 2007, HundebesitzerInnen, die in Brunn mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und mit ihrem Hund den Hundeführschein ablegen, eine einmalige Förderung von € 20 je Hund gemäß beil. Richtlinie.


Kindergartenbesuch außerhalb NÖ

Gefördert werden Brunner Kinder, die einen Kindergarten außerhalb Niederösterreichs besuchen.

 

Antrag / Förderungsvoraussetzungen


gemeindegeförderter Personalkredit

Richtlinie zur Gewährung von gemeindegeförderten (zinsbegünstigen) Personalkrediten

gemeindegeförderter Personalkredit

pdf-Datei (33 kb)


Semesterticket

Förderung von Fahrten zum Studienort
Antrag für Brunner StudentInnen              Richtlinien


Wirtschaftsförderung

Die bisher unter „Modernisierungskredit“ bestehenden Richtlinien zur Förderung der Brunner Wirtschaft wurden mit 23.9.2009 neu definiert.

 

Unterstützung bei Firmenneugründung


Weihnachtszuwendung und Heizkostenzuschuss

Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge unterstützt Bezieherinnen und Bezieher erhöhter Familienbeihilfe, die ihren Hauptwohnsitz in Brunn am Gebirge haben, einmal jährlich mit einer Weihnachtszuwendung. Da die Höhe des Betrages jährlich neu angepasst wird, erfolgt eine Beschlussfassung im Gemeinderat. Jeweils im Zeitrahmen von Oktober bis November finden Sie an dieser Stelle den genauen Betrag der Weihnachtszuwendung, die Einreichfrist sowie weitere Informationen.


Wohnbauförderung

Wohnbauförderung - Niederösterreich

Land NÖ

 

Wohnbauförderung „Sicheres Wohnen“

Land NÖ 


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