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Donnerstag, 17. Mai 2012
Die vielen Gesichter von Brunn
VERWALTUNG
THEMEN

Bevor ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird, haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.


Aktuelle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen zur Bürgerbegutachtung entnehmen Sie bitte der Homepage der NÖ Landesregierung Bürgerbegutachtung.


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